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Eichzun 4
3800 Unterseen
Telefon: +41 (0)33 442 80 00
E-Mail: welcome@segway.ch
Unser Büro ist werktags von 8 bis 17 Uhr geöffnet.
Seit 1. Juni 2015 ist der Segway PT in der Schweiz als Motorfahrrad (Mofa) und wird dem leichten
E-Bike gleichgestellt.
Somit darf der Stehroller ausgerüstet mit dem Swiss Road Kit die
gesamte Velo-Infrastruktur und damit nützliche urbane Abkürzungen sowie verkehrsberuhigte
Verkehrsflächen befahren. Da die Ausrüstung des Swiss Road Kits auch die Beleuchtung umfasst, ist dies auch nachts problemlos möglich. Ferner gilt eine tiefere Altersgrenze: der Segway PT darf
ab 14 Jahren mit Mofa-Ausweiss und kann ab 16 Jahren ohne Führerschein gefahren
werden.
Die Verkehrserleichterungen ab 1. Juni 2015 im Überblick:
Für Fahrzeuge bis 20 km/h besteht keine gesetzliche Pflicht zum Tragen eines Helms. Segway Schweiz empfiehlt dies jedoch zu Ihrer persönlichen Sicherheit.
Wenn Sie einen Segway PT
besitzen, dann haben Sie folgende Möglichkeiten: ·
Allenfalls wurden Sie von Ihrem Strassenverkehrsamt bereits angeschrieben und über Ihre Möglichkeiten aufgeklärt. Ansonsten sollten Sie problemlos via Schalter oder Postweg die Umklassierung bei Ihrem Strassenverkehrsamt vom Kleinmotorrad zum Mofa vornehmen können.
Wenn der durch uns erworbene Segway
PT vor 2013 immatrikuliert wurde, dann kann im neuen Fahrzeugausweis auf die
aktualisierte Typengenehmigung referenziert werden. in der Regel ist hierfür
ein Konformitätsschreiben bzw. eine Einverständniserklärung an das
Strassenverkehrsamt Voraussetzung, was wir unseren Kunden gerne ausstellen.
Bei der Umklassierung zum Mofa ändert auch die Versicherung. Informationen hierzu haben wir Ihnen nachstehend aufbereitet. Für die meisten unserer Kunden ändert auch das Format des Kontrollschildes, sodass das Swiss Road Kit anzupassen ist. Informationen hierzu finden Sie weiter unten.